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§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
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§ 2 Vertragsabschluss
- In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An individuell auf Wunsch ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden.
- Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
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§ 3 Preise, Preisänderungen
- Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Alle Preise sind inklusive Verpackungs- und Versandkosten innerhalb Deutschland.
- Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftraggeber, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Die Änderungen werden pauschal mit einer Gebühr von 14,28 Euro brutto in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wird.
- Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
- Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes – aber mindestens 34,51 Euro brutto - übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
- Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 23,80 Euro brutto zu zahlen. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
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§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
- Wir führen alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich zugesagt. Der Auftraggeber verantwortet die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, insbesondere die Fehlerfreiheit der Datenübertragung.
- Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten prüfen wir nicht auf Fehlerfreiheit; dies gilt insbesondere für Datenträger und übertragene Daten. Eine Hinweispflicht ergibt sich für uns nur bei offensichtlich nicht verarbeitungsfähigen oder nicht lesbaren Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
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§ 5 Lieferzeiten
- Liefertermine oder -fristen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform. Kommt es dem Auftraggeber entscheidend auf eine bestimmte Frist an, hat er dies unmissverständlich und schriftlich zu äußern. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese von uns als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin bestätigt wurden. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
- Bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
- Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch unser Haus setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
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§ 6 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Schluss eines Quartals gekündigt werden.
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§ 7 Versand
- Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
- Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
- Das gleichzeitige Versenden verschiedenartiger Produkte auf unterschiedlichen Grammaturen ist leider nicht möglich.
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§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln
- Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach unseren Angaben erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferungen sind zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
- Bei farbigen Arbeiten in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken (auch wenn sie von uns erstellt wurden) und dem Endprodukt.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
- Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, sind wir von jeder Mängelhaftung frei.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, sowie produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, sofern nicht bereits von uns aussortiert.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
- Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir jedoch nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art und eine Haftung für normale Abnutzung sind ausgeschlossen.
- Mängelgewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.
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§ 9 Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
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§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die unserem Haus aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber derzeit oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
- Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter - auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
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§ 11 Zahlung
- Die Zahlung erfolgt in der Regel per Bar-Nachnahme. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche 7,14 Euro brutto Nachnahmegebühr.
- Wird die Annahme verweigert, so erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro netto. Auf diesen Schadensersatzanspruch entfällt keine Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Unser Haus hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig von diesem Vorgang in Rechnung gestellt.
- Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
- Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu 1.000,00 Euro in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar auf ein von uns angegebenes Bank-. oder Postscheckkonto erfolgen.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
- Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei wir über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Ansprüche gegen unser Haus sind nicht abtretbar.
- Aufträge, die per Vorkasse bestellt werden, bearbeiten wir erst, wenn ein Zahlungseingang verzeichnet ist.
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§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt unser Haus von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
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§ 13 Copyright
- Für Leistungen, die wir im Kundenauftrag erbringen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild-und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
- Es besteht keine Herausgabepflicht unseres Hauses im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
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§ 14 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
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§ 15 Daten und Auftragsunterlagen
- Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden in unserem Hause ausschließlich zur Bearbeitung gespeichert.
- Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung unseres Hauses für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
- Das Recovern archivierter Daten, d.h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit 23,80 Euro brutto für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
- Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal 11,90 Euro brutto zuzüglich Fracht-und/oder Kurierkosten.
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§ 16 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserem Haus und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.